Aus einem kurzen Artikel im Linuxmagazin geht recht klar hervor dass der Hacker-Paragraf ja nur zur Anwendung kommt. Darin heißt es unter anderem:
Das BSI schätzt die Gesetzeslage wie folgt ein:" Nach §202c StGB neu wird das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von 'Hackertools' nicht als solches unter Strafe gestellt. Es macht sich nur straftbar, wer eine Straftat nach §202a oder §202b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft.
Das würde doch übertragen auch bedeuten, dass wir es unter Strafe stellen sollten, ein Küchenmesser zu kaufen, wenn es als Vorbereitung dient, jemanden zu verletzen. Oder den Besitz, Herstellung und Verbreitung von Autos unter Strafe zu stellen, natürlich mit dem Zusatz, dass das Fahrzeug zu kriminellen Handlungen benutzt werden soll.
Natürlich gehören dann auch Links zu allen Autoherstellern, Automobilclubs, Straßenbauern, Küchengerätherstellern usw. unter schwerste Strafen gestellt!
Ich kann ja nur froh sein, so lange sich in Österreich nicht ähnliche Gesetze in der Form durchsetzten. Ich fürchte aber dass dies alles noch über diverse EU Richtlinine nachkommen wird!
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