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Raser
Er gab an, „nicht so schnell wie angegeben gefahren zu sein.“
Kurier: Auto beschlagnahmt: 17-Jähriger raste mit 160 km/h auf B137
Raser
Der Mann war im vergangenen März auf der Inntalautobahn unterwegs, als ihn eine Geschwindigkeitsmessung erfasste. Im Bereich eines IG-L-100ers fuhr er laut Behörden nicht mit erlaubten 100 km/h, sondern mit 155 km/h – die Messtoleranz bereits abgezogen.
Am Tattag sei er auf dem Weg zu seiner eigenen Hochzeitsfeier gewesen. Für diesen besonderen Anlass habe er sich ein größeres und deutlich komfortableres Fahrzeug ausgeborgt. Dadurch habe er subjektiv gar nicht bemerkt, wie schnell er unterwegs gewesen sei.
Als wäre das nicht genug, saß auch noch seine zukünftige Ehefrau als Braut neben ihm im Auto. Zudem habe an diesem Tag großer emotionaler Stress geherrscht, weil alles zeitlich organisiert werden musste.
Kurier: Mit der Braut am Beifahrersitz: Hochzeit rettet Führerschein nicht
Raser
Mit einem Crash gegen einen Zaun endete die Raserfahrt eines Pkw-Lenkers am Sonntag in Niederösterreich. Der 39-Jährige war zuvor vor einer Polizeikontrolle in Wien auf die Südautobahn (A2) geflüchtet, beschleunigte dort sein Fahrzeug auf bis zu 230 km/h und setzte seine Flucht daraufhin über das Industriezentrum Süd fort.
Nach dem Crash erklärte der Mann den Beamten, er sei „ein absoluter Rennchampion“.
Kurier: Russe mit 230 km/h auf der A2: „Bin absoluter Rennchampion“
Raser
Hatte es eilig.
Kurier: Motorradfahrer raste mit 105 km/h über den Wiener Opernring
Beschlagnahme
Die Presse: VfGH erklärt Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen für zulässig
Es verstößt der Entscheidung zufolge aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass nur solche Fahrzeuge beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden dürfen, die im Alleineigentum des Lenkers stehen. „Um den angestrebten Zweck zu wahren, ist es unabdingbar, dass die Beschlagnahme und der Verfall nicht durch einfache zivilrechtliche Gestaltungen wie Leasing verhindert werden können“, so der VfGH. Diese Sicherungsmaßnahmen schon dann auszuschließen, wenn der Lenker nicht Alleineigentümer des Fahrzeuges ist, sei also gleichheitswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen wurden daher aufgehoben und treten am 1. Oktober 2027 außer Kraft.
ORF: Leasingverband warnt nach VfGH-Entscheidung zu Raserautos
Dieser entschied bereits Mitte März, dass die Ausnahme gleichheitswidrig ist und aufgehoben wird, allerdings erst mit 1. Oktober 2027. Von der Beschlagnahme ausgeschlossen sind nunmehr nur gestohlene Autos.
Raser, die mit einem nicht ihnen gehörenden Fahrzeug unterwegs sind, erhalten im Führerschein ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde.
Raser
Kurier: Raser auf A8 gestoppt: Auto bei 194 km/h beschlagnahmt
Ich hätte ja mit der Beschlagnahme gewartet, bis das Auto zum Stehen gekommen ist.
Raser
Kurz vor dem orthodoxen Osterfest hat eine Frau in Rumänien ihr zu schnelles Fahren mit einem Osterkuchenn im Backofen begründet. Mit 176 km/h auf einer schmalen Landstraße im Südosten des Landes war sie laut Polizei viel zu schnell. Sie sei gestoppt worden und habe der Polizei gesagt, sie müsse sich beeilen, weil sonst der Kuchen im Ofen verbrennen würde.
E-Scooter
Kurier: Bei Kontrolle erwischt: E-Scooter brachte es bei Testung auf 76 km/h
