Written by georg
on Juni 17, 2024
ORF: Schuss auf Einbrecher: Mann handelte aus Notwehr
Eine gute Nachricht. Man darf sich also gegen Einbrecher im eigenen Haus wehren.
Ich hätte ja vermutet, dass dem Schützen ein Strick aus der Schussabgabe gedreht wird.
Wie es schon beim Grenzeinsatz im Bundesheer so schön hieß:
Lieber nicht Schießen. Ihr habt Sekundenbruchteile zum Entscheiden ob ihr schießt, die Gerichte dann Monate und Jahre um festzustellen, dass die Entscheidung falsch war.
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