Written by georg
on März 23, 2023
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine Steuerbefreiung für Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen beschlossen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Schreibe einen Kommentar