Einerseits durch das Bauamt, also das jeweilige Bürgermeisteramt, die den Bau der Funkmasten regeln. Der Netzbetrieb wird aber auf Bundesebene über das Telekommunikationsgesetzt (TKG) geregelt. So muss nicht jeder einzelne Sender, der auf einem Funkmast angebracht wird, genehmigt werden. Sie müssen nur die Richtlinien, wie etwa den Schutz der Bevölkerung durch Einhalten von Grenzwerten und Mindestabständen, erfüllen.
In Anbetracht dessen sieht das FMK in den Schreiben der 5G-Gegner, Bürgermeister und Gemeinden sollten den Aus- und Umbau für den Mobilfunkstandard verhindern, eine Aufforderung zum Amtsmissbrauch. Das politisch motivierte Erlassen von Beschlüssen sei nicht rechtens, heißt es vonseiten des FMK. So könnten sich Gemeinden aus diesem Grund nicht gegen den Bau neuer Funkmasten entscheiden.
Glitch: 5G-Gegner bedrängen Gemeinden in Österreich
Written by georg on September 12, 2020
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