Written by georg on Februar 9, 2016
Heute zur Steuerpflicht von Vereinen – da kann man nur mehr sagen: Gratuliere recht herzlich… Sie können uns gerne fragen, wir sagen Ihnen irgendwas… und nächstes Jahr, werden wir irgendwas verrechnen.
Zu Anfragen über Begünstigungen nimmt das Finanzamt unverbindlich Stellung. Es ergeht kein Bescheid. Ob tatsächlich abgabenrechtliche Begünstigungen zustehen, kann jeweils erst im Nachhinein für das betreffende Veranlagungsjahr festgestellt werden.
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