Vor sechs Jahren schafften ÖVP und FPÖ den Karfreitag als eigenen Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ab. Stattdessen wurde … der persönliche Feiertag für alle eingeführt.
Der Karfreitag als Sonderregelung wurde gänzlich abgeschafft. Dafür bekamen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, an einem beliebigen Tag im Jahr einen persönlichen Feiertag in Anspruch zu nehmen. Das Besondere an diesem: Er braucht, so er zumindest drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt wird, keine Zustimmung von Arbeitgeberseite. Dafür geht er aber auf Kosten des eigenen Urlaubskontos – er ist also kein zusätzlicher Feiertag.
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