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Die Gemeindeordnung

Written by  on Mai 15, 2011

Ein paar Notizen zur Fortbildung mit Trainer Dr. Walter Leiss, vom 10. Mai 2011 in Zwettl.

Größte Gemeinde in Niederösterreich: St. Pölten mit 51.548 Einwohnern
Kleinste Gemeinde in Niederösterreich: Großhofen mit 91 Einwohnern

Zur aktuellen Diskussion von Gemeindezusammenlegungen gibt es zu sagen, dass Zusammenlegungen grundsätzlich jederzeit möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinderäte beider Gemeinden dem zustimmen. Gegen den Willen einer Gemeinde ist derzeit keine Zusammenlegung möglich. Es gab bereits vor 40 Jahren eine große Welle an Zusammenlegungen und auch wieder einige Trennungen von Gemeinden.

Finanziell gesehen liegt die optimale Größe einer Gemeinde bei ca. 2.000 bis 5.000 Einwohnern.
Unterscheidung zwischen Gemeinde, Marktgemeinde und Stadtgemeinde ist ein "Titel ohne Mittel". Die Aufgaben sind gleich und die Unterscheidung rein historisch. Einziger Unterschied sind die Städte mit eigenem Statut: St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems und Waidhofen an der Ybbs. Diese übernehmen zusätzlich die Aufgaben der Bezirksbehörden.

Aufgaben der Gemeinde: Flächenwidmung und Baubewilligung, Einheben von den gemeindeeigenen Abgaben – Kommunal- und Grundsteuer. Abfallwirtschaft und Friedhof.

Ungefähre durchschnittliche Einnahmen der Gemeinden:
70 % Ertragsanteil aus dem Finanzausgleich
20 % Kommunalsteuer ( => 3% der Brutto-Lohnsumme der Betriebe in der Gemeinde)
6,5 % Grunsteuer
Rest Gemeindeabgaben

Baubehörde Erste Instanz: Bürgermeister
Baubehörde Zweite Instanz: Gemeindevorstand

Die Gemeinde kann einzelne Aufgaben in Verbände auslagern (z.B. Abfallverband). D.h. mehrere Gemeinden schließen sich für einzelne Aufgaben zusammen. Alle Aufgaben des Verbandes werden nicht mehr vom Gemeinderat behandelt.
Beitritt zu einem Verband ist relativ einfach, aber Austritt nur schwer möglich. Oft Aufteilung der Verbände nach Bezirken.