ORF: Flughafen rüstet sich für Klimaproteste
- bis zu lebenslange Haft
- persönliche Schadensersatzansprüche
- ernsthaftes Verletzungsrisiko
Verwiesen wurde von der Polizei auch auf schwere strafrechtliche Konsequenzen bei entsprechenden Störaktionen. Die Handlungen können als vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (Paragraf 186 Strafgesetzbuch) gewertet werden und im Maximalfall eine lebenslange Haftstrafe mit sich bringen.
Zudem könnten die „erheblichen wirtschaftlichen Schäden, die derartige Störaktionen verursachen“ zu „persönlichen Schadenersatzansprüchen gegen die Beteiligten führen“. Neben den rechtlichen Konsequenzen bestehe durch das unkontrollierte Betreten des Betriebsbereiches des Flughafens auch ein „ernsthaftes Verletzungsrisiko für die handelnden Personen“.
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